Kosten / Finanzierung

Durch die Inanspruchnahme unseres Förderangebotes entstehen den Betroffenen und ihren Familien in der Regel keine Kosten.

Mit einer fachärztlichen Diagnose der Autismus-Spektrum-Störung besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Eingliederungshilfe bei den zuständigen Kostenträgern zu stellen. Dieser Unterstützungsbedarf ist in der Eingliederungshilfeverordnung des Sozialgesetzbuches VIII Kinder- und Jugendhilfe §35a und des Sozialgesetzbuches XII §§53 ff. geregelt.

Asperger – Autisten erhalten Eingliederungshilfe über die Kinder- und Jugendhilfe. Sie müssen sich dafür an das zuständige Amt für Kinder, Jugend und Familie wenden. 

Kinder, mit der Diagnose frühkindlicher Autismus, können über die Eingliederungshilfe des Sozialamtes finanzielle Mittel für die autismusspezifische Förderung erhalten. 

Ebenso können sich Erwachsene mit einer Autismus-Spektrum-Störung an das zuständige Sozialamt wenden.

Unsere Rundum-Versorgung

Bei Interesse oder Fragen zu unserer Arbeit in der Autismus-Ambulanz, rufen Sie uns gerne in unseren Öffnungszeiten an, oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

8:00 – 12:30 Uhr

04931-949219

autismus-ambulanz@drk-kv-norden.de

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